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   OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - 1 M 63/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - 1 M 63/09 (https://dejure.org/2009,14907)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.08.2009 - 1 M 63/09 (https://dejure.org/2009,14907)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. August 2009 - 1 M 63/09 (https://dejure.org/2009,14907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BeamtStG § 9; ; GG Art. ... 33 Abs. 2; ; AEPol LSA; ; BG LSA § 15 Abs. 1; ; BG LSA § 15 Abs. 3; ; BG LSA § 23; ; BG LSA § 25; ; BG LSA § 113; ; PolLVO LSA § 3; ; PolLVO LSA § 23 Abs. 1 Nr 5; ; PolLVO LSA § 23 Abs. 4; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Beamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes auf Zulassung zum Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst; Ordnungsgemäßes Auswahlverfahren bei Erfüllung der formellen Voraussetzungen der Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zulassung zum Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Beamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes auf Zulassung zum Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst; Ordnungsgemäßes Auswahlverfahren bei Erfüllung der formellen Voraussetzungen der Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 42
  • DÖV 2010, 43
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - 1 M 63/09
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - Az.: 1 M 1/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2007 - 6 A 1249/06

    Voraussetzungen einer Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - 1 M 63/09
    Daher hat eine allein nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG leistungsbezogene Auswahl zu erfolgen, wenn mehrere Beamte die formellen Voraussetzungen der PolLVO LSA für die Zulassung zum Aufstieg erfüllen, sofern nicht anderweitige gesetzliche Bestimmungen besondere Anforderungen regeln (vgl.: BayVGH, Beschluss vom 1. Februar 2005 - Az.: 3 CE 04.2323 -, zitiert nach juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. November 2007 - Az.: 6 A 1249/06 -, zitiert nach juris; OVG Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - Az.: 4 SN 60.00 -, NVwZ-RR 2001, 395).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.79

    Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn - Ausleseverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - 1 M 63/09
    Sind Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob die Richtlinien eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - Az.: 2 A 1.79 -, Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 1 [m. w. N.]; vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 9. April 2008 - Az.: 1 M 25/08 -, veröffentlicht bei juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2008 - 1 M 25/08

    Zur Auswahlentscheidung über die Zulassung zum Aufstieg

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - 1 M 63/09
    Sind Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob die Richtlinien eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - Az.: 2 A 1.79 -, Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 1 [m. w. N.]; vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 9. April 2008 - Az.: 1 M 25/08 -, veröffentlicht bei juris).
  • OVG Berlin, 08.12.2000 - 4 SN 60.00

    Anspruch auf Zulassung zum durch Assessment-Center-Elemente geprägten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - 1 M 63/09
    Daher hat eine allein nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG leistungsbezogene Auswahl zu erfolgen, wenn mehrere Beamte die formellen Voraussetzungen der PolLVO LSA für die Zulassung zum Aufstieg erfüllen, sofern nicht anderweitige gesetzliche Bestimmungen besondere Anforderungen regeln (vgl.: BayVGH, Beschluss vom 1. Februar 2005 - Az.: 3 CE 04.2323 -, zitiert nach juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. November 2007 - Az.: 6 A 1249/06 -, zitiert nach juris; OVG Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - Az.: 4 SN 60.00 -, NVwZ-RR 2001, 395).
  • VGH Bayern, 01.02.2005 - 3 CE 04.2323
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - 1 M 63/09
    Daher hat eine allein nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG leistungsbezogene Auswahl zu erfolgen, wenn mehrere Beamte die formellen Voraussetzungen der PolLVO LSA für die Zulassung zum Aufstieg erfüllen, sofern nicht anderweitige gesetzliche Bestimmungen besondere Anforderungen regeln (vgl.: BayVGH, Beschluss vom 1. Februar 2005 - Az.: 3 CE 04.2323 -, zitiert nach juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. November 2007 - Az.: 6 A 1249/06 -, zitiert nach juris; OVG Berlin, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - Az.: 4 SN 60.00 -, NVwZ-RR 2001, 395).
  • VG Magdeburg, 03.02.2010 - 5 B 208/09

    Beamtenrechtlicher Laufbahnaufstieg eines Justizvollzugsbeamten

    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit großer Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. nur: OVG LSA, B. v. 31.08.2009, 1 M 63/09; JURIS).

    Der Beamte kann andererseits beanspruchen, dass über seine vorgeschlagene und beantragte Zulassung zum Aufstiegsverfahren ohne Rechtsfehler entschieden sowie von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (OVG LSA, B. v. 31.08.2009, 1 M 63/09; B. v. 09.04.2008, 1 M 25/08; beide JURIS).

    Dementsprechend prädestiniert die Entscheidung über den Laufbahnaufstieg letztendlich die nachfolgende Beförderungsentscheidung (vgl. zum Ganzen nur: OVG LSA, Urteil v. 09.04.2008, 1 M 25/08; Beschl. v. 31.08.2009, 1 M 63/09; Bayr. VGH, B. v. 01.02.2005, 3 CE 04.2323; OVG NRW, B. v. 05.11.2007, 6 A 1249/06; OVG B-Stadt, B. v. 08.12.2000, 4 SN 60.00; VG Saarland, Urteil v. 11.09.2009, 2 K 1919/08; alle JURIS).

    Im Übrigen nimmt die "Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt" - PolLVO LSA - vom 20.03.2006 (GVBl. LSA S. 89), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.11.2008 (GVBl. LSA S. 394), in § 3 ebenso wie in der Vorgängerverordnung vom 02.12.1992 (GVBl. LSA S. 811), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.03.2001 (GVBl. LSA S. 126), auf den Leistungsgrundsatz ausdrücklich Bezug (so klarstellend OVG LSA, B. v. 31.08.2009, 1 M 63/09; JURIS).

    Mit diesem, sich am Leistungsgrundsatz orientierenden Bestimmungen wird das Verfahren zur Feststellung der Eignung eines Polizeibeamten unter Beachtung und maßgeblicher Berücksichtigung von fachlichen Leistungen, Fähigkeiten und Persönlichkeit im Rahmen der besonderen Verhältnisse im Polizeivollzugsdienst geregelt (so ausdrücklich zu § 23 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 PolLVO LSA [Aufstieg von Beamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes für die Laufbahn des höheren Dienstes] OVG LSA, Beschluss vom 31.08.2009, 1 M 63/09; JURIS).

    Dementsprechend handelt es sich um ein mehrstufiges Eignungsauswahlverfahren, welches grundsätzlich nicht zu beanstanden ist (so: OVG LSA, B. v. 31.08.2009, 1 M 63/09; JURIS).

    So hat das OVG LSA (B. v. 31.08.2009, 1 M 63/09; JURIS) bezüglich des Aufstiegs in den höheren Dienst ausgeführt, dass aufgrund des gestuften Verfahrens der Leistungsgrundsatz nach § 3 PolLVO LSA bereits bei der Rangzahl zu berücksichtigen ist, die Eignung für den höheren Dienst im Polizeivollzugsdienst im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 PolLVO LSA jedoch in ihrer Gesamtheit festzustellen ist.

    Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 52 Abs. 2 in Höhe des Regelwertes, welcher aufgrund der Vorläufigkeit der Zulassung des Antragstellers zu halbieren ist (OVG LSA, Beschl. v. 31.08.2009, 1 M 63/09; juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 M 74/10

    Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Sachsen-Anhalt

    Zum "Regel"-Aufstieg von Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes in den gehobenen Polizeivollzugsdienst (Fortführung von OVG LSA, Beschlüsse vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 - und 12. März 2010 - Az.: 1 M 41/10 -, veröffentlicht bei juris).

    Der Aufstieg von einer Laufbahn in die nächst höhere Laufbahn (§ 24 LBG LSA, vormals § 25 BG LSA) geht regelmäßig mit einer Beförderung einher, die gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG nach den Grundsätzen des § 9 BeamtStG (vormals § 8 Abs. 1 Satz 2 BG LSA), mithin nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen ist ( vgl.: OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; Beschluss vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 -, veröffentlicht bei juris ).

    Daher hat eine allein nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG leistungsbezogene Auswahl zu erfolgen, wenn mehrere Beamte die formellen Voraussetzungen der PolLVO LSA für die Zulassung zum Aufstieg erfüllen, sofern nicht anderweitige gesetzliche Bestimmungen besondere Anforderungen regeln ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).

    Mit diesen, sich am Leistungsgrundsatz orientierenden und daher rechtlich nicht zu erinnernden Bestimmungen wird der Antragsgegnerin die Möglichkeit eröffnet, das Verfahren zur Feststellung der Eignung eines Polizeibeamten unter Beachtung und maßgeblicher Berücksichtigung von fachlichen Leistungen, Fähigkeiten und Persönlichkeit nach den besonderen Verhältnissen im Polizeivollzugsdienst zu regeln und das Verhältnis der Auswahlkriterien zu gewichten ( siehe zum Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst: OVG LSA, Beschluss vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 -, veröffentlicht bei juris ).

    Erst hiernach ist der erforderliche Leistungsvergleich vorzunehmen ( vgl. zum Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst: OVG LSA, Beschluss vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 -, a. a. O., sowie zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst gemäß § 20 PolLVO LSA: OVG LSA, Beschluss vom 12. März 2010 - Az.: 1 M 41/10 - ).

    Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichtes und des Antragstellers beschränkt sich die dahingehende Auswahlentscheidung auch nicht auf "charakterliche Mängel"; entsprechendes kann dem Senatsbeschluss vom 31. August 2009 in dem Verfahren 1 M 63/09 nicht entnommen werden ( OVG LSA, Beschluss vom 12. März 2010 - Az.: 1 M 41/10 - ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2010 - 1 M 41/10

    Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

    Der Aufstieg von einer Laufbahn in die nächst höhere Laufbahn (§ 24 LBG LSA, vormals § 25 BG LSA) geht regelmäßig mit einer Beförderung einher, die gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG nach den Grundsätzen des § 9 BeamtStG (vormals § 8 Abs. 1 Satz 2 BG LSA), mithin nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen ist ( vgl.: OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; Beschluss vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 -, veröffentlicht bei juris ).

    Daher hat eine allein nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG leistungsbezogene Auswahl zu erfolgen, wenn mehrere Beamte die formellen Voraussetzungen der PolLVO LSA für die Zulassung zum Aufstieg erfüllen, sofern nicht anderweitige gesetzliche Bestimmungen besondere Anforderungen regeln ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).

    Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichtes beschränkt sich die dahingehende Auswahlentscheidung auch nicht auf "charakterliche Mängel"; entsprechendes kann dem Senatsbeschluss vom 31. August 2009 in dem Verfahren 1 M 63/09 nicht entnommen werden.

  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00374

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

    Andererseits kann der Beamte beanspruchen, dass über die von ihm begehrte Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung ohne Rechtsfehler entschieden sowie von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (vgl. OVG Bautzen, B. v. 31.8.2009 - 1 M 63/09; U. v. 9.4.2008 - 1 M 25/08; OVG Greifswald, B. v. 12.9.2007 - 2 M 159/07).
  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00389

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

    Andererseits kann der Beamte beanspruchen, dass über die von ihm begehrte Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung ohne Rechtsfehler entschieden sowie von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (vgl. OVG Bautzen, B. v. 31.8.2009 - 1 M 63/09; U. v. 9.4.2008 - 1 M 25/08; OVG Greifswald, B. v. 12.9.2007 - 2 M 159/07).
  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00417

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

    Andererseits kann der Beamte beanspruchen, dass über die von ihm begehrte Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung ohne Rechtsfehler entschieden sowie von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (vgl. OVG Bautzen, B. v. 31.8.2009 - 1 M 63/09; U. v. 9.4.2008 - 1 M 25/08; OVG Greifswald, B. v. 12.9.2007 - 2 M 159/07).
  • VG Ansbach, 13.03.2015 - AN 1 E 15.00387

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

    Andererseits kann der Beamte beanspruchen, dass über die von ihm begehrte Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung ohne Rechtsfehler entschieden sowie von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (vgl. OVG Bautzen, B. v. 31.8.2009 - 1 M 63/09; U. v. 9.4.2008 - 1 M 25/08; OVG Greifswald, B. v. 12.9.2007 - 2 M 159/07).
  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00373

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

    Andererseits kann der Beamte beanspruchen, dass über die von ihm begehrte Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung ohne Rechtsfehler entschieden sowie von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (vgl. OVG Bautzen, B. v. 31.8.2009 - 1 M 63/09; U. v. 9.4.2008 - 1 M 25/08; OVG Greifswald, B. v. 12.9.2007 - 2 M 159/07).
  • VG Ansbach, 26.09.2012 - AN 1 E 12.01466

    Zulassungsverfahren zur Ausbildungsqualifizierung für die dritte

    Andererseits kann der Beamte beanspruchen, dass über die von ihm begehrte Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung ohne Rechtsfehler entschieden sowie von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (vgl. OVG Bautzen, B. v. 31.8.2009, 1 M 63/09, DÖV 2010, 43; U. v. 9.4.2008, 1 M 25/08, DVBl 2008, 1003; OVG Greifswald, B. v. 12.9.2007, 2 M 159/07).
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